Anforderungen an Monteurunterkünfte: was die Arbeitsstättenverordnung verlangt

Regeln in DeutschlandVom Team von Workbeds · Aktualisiert am · 3 Min. Lesezeit

Kurze Antwort

Stellt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten eine Unterkunft, gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, Anhang Nr. 4.4): Die Unterkunft muss angemessen sein und je nach Belegung und Dauer einen Wohn- und Schlafbereich, einen Essbereich und Sanitäreinrichtungen haben. Für Gemeinschaftsunterkünfte (ab vier Personen) muss der Arbeitgeber Adresse, Kapazität, Belegung und Zeitraum dokumentieren, auch wenn ein Vermieter die Unterkunft stellt.

Wann gelten die Regeln?

Nach Anhang Nr. 4.4 ArbStättV muss der Arbeitgeber angemessene Unterkünfte bereitstellen, wenn es aus Gründen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes oder der menschengerechten Gestaltung der Arbeit erforderlich ist, etwa wegen der Abgelegenheit der Arbeitsstätte oder der Art der Tätigkeit. Das gilt stets, wenn Beschäftigten bei der Anwerbung oder Entsendung für einen befristeten Einsatz eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften in Aussicht gestellt wird.

Stellt ein Dritter die Unterkunft auf Veranlassung des Arbeitgebers, bleibt der Arbeitgeber für die Angemessenheit verantwortlich. Das betrifft also auch Monteurzimmer, die Sie bei einem Vermieter buchen.

Gemeinschaftsunterkunft
Eine Unterkunft, die der Arbeitgeber (oder auf seine Veranlassung ein Dritter) entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellt und die von mehreren Beschäftigten und insgesamt mindestens vier Personen gemeinsam genutzt wird (§ 2 Abs. 8 ArbStättV).
ASR A4.4
Die Technische Regel für Arbeitsstätten „Unterkünfte“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) konkretisiert die Anforderungen. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Verordnung zu erfüllen.

Was eine Unterkunft haben muss

Die Verordnung nennt drei Bereiche, jeweils passend zur Zahl der Bewohner und zur Dauer der Unterbringung:

  • Wohn- und Schlafbereich, mit Betten, Schränken, Tischen und Stühlen.
  • Essbereich.
  • Sanitäreinrichtungen.
  • Wohnen Männer und Frauen in derselben Unterkunft, ist das bei der Zuteilung der Räume zu berücksichtigen.

Genaue Maße und Ausstattungsdetails regelt die ASR A4.4. Fragen Sie den Vermieter, ob die Unterkunft danach eingerichtet ist.

Die Dokumentationspflicht

Seit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz muss der Arbeitgeber die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften dokumentieren, innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes oder der Baustelle. Die Dokumentation nennt:

  • die Adressen der Gemeinschaftsunterkünfte,
  • ihre Unterbringungskapazitäten,
  • welche Beschäftigten in welcher Unterkunft untergebracht sind,
  • und den Zeitraum der Unterbringung jedes Beschäftigten.

Sie muss ab Beginn der Bereitstellung am Ort der Leistungserbringung verfügbar sein und nach dem Ende der Unterbringung vier Wochen aufbewahrt werden. Die BAuA bietet dafür ein Muster als Anhang zur ASR A4.4 an.

Was Sie beim Vermieter nachfragen

  • Die genaue Adresse jeder Unterkunft und die Zahl der Betten dort.
  • Wie viele Personen sich ein Zimmer teilen, und wie die Bäder und Küchen aufgeteilt sind.
  • Ob die Unterkunft nach der ASR A4.4 eingerichtet ist.
  • Ob die Nutzung als Monteurunterkunft genehmigt ist; manche Städte beschränken die Vermietung von Wohnraum auf Zeit.
  • Eine Belegungsliste mit Namen und Daten, die Sie für Ihre Dokumentation übernehmen können.

Nennen Sie diese Punkte als Anforderung in Ihrer Anfrage; Vermieter sehen dann sofort, dass Sie danach fragen.

Regeln ändern sich. Dieser Ratgeber wurde am 29. September 2026 geprüft und ist keine Rechtsberatung; prüfen Sie die aktuelle Rechtslage bei der zuständigen Behörde, bevor Sie sich darauf verlassen.

Häufige Fragen

Gilt die Dokumentationspflicht auch für Zimmer, die ich bei einem Vermieter buche?

Ja, wenn Sie als Arbeitgeber die Unterkunft stellen oder vermitteln und sie von mindestens vier Personen gemeinsam genutzt wird. Die Verordnung bezieht Unterkünfte ausdrücklich ein, die ein Dritter auf Veranlassung des Arbeitgebers stellt.

Gibt es in Deutschland ein Gütesiegel für Monteurunterkünfte?

Es gibt keine gesetzliche Zertifizierung wie das niederländische SNF-Siegel. Maßgeblich sind die ArbStättV und die ASR A4.4; fragen Sie den Vermieter, wie er sie erfüllt.

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