Warum es für Ihr Team wichtig ist
Für ein Unternehmen ist die Frage einfach: Muss sich jemand anmelden, darf man sich an der Adresse der Unterkunft anmelden, und wer kümmert sich darum? Als Wohnung zählt im Melderecht jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird (§ 20 BMG), also auch ein Monteurzimmer.
So funktioniert es in Deutschland
- Grundregel: Wer eine Wohnung bezieht, meldet sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an (§ 17 Abs. 1 BMG).
- Schon in Deutschland gemeldet: Für einen Aufenthalt von höchstens sechs Monaten ist keine An- oder Abmeldung nötig. Wer nach sechs Monaten nicht ausgezogen ist, meldet sich innerhalb von zwei Wochen an.
- Sonst im Ausland wohnhaft und in Deutschland nicht gemeldet: Die Pflicht zur Anmeldung entsteht nach drei Monaten.
- Bei der Anmeldung bestätigt der Vermieter (Wohnungsgeber) den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der Zwei-Wochen-Frist (§ 19 BMG).
Pensionen, Hotels und der Meldeschein
Für Beherbergungsstätten gilt eine besondere Regel (§ 29 BMG): Wer länger als sechs Monate aufgenommen wird, unterliegt der normalen Meldepflicht; wer in Deutschland nicht gemeldet ist, meldet sich an, sobald der Aufenthalt drei Monate überschreitet.
Ausländische Gäste unterschreiben am Ankunftstag einen besonderen Meldeschein und weisen sich mit einem gültigen Pass oder Passersatz aus; das geht auch elektronisch. Bei Reisegruppen von mehr als zehn Personen betrifft das nur die Reiseleitung. Für deutsche Staatsangehörige ist der Meldeschein seit Januar 2025 entfallen.
Zwei Fragen an den Vermieter
Stellen Sie dem Vermieter zwei Fragen: Können sich die Beschäftigten an dieser Adresse anmelden, und stellt er die Wohnungsgeberbestätigung aus? Prüfen Sie danach die Frist mit der Meldebehörde der Gemeinde.
Regeln ändern sich. Dieser Ratgeber wurde am 29. September 2026 geprüft und ist keine Rechtsberatung; prüfen Sie die aktuelle Rechtslage bei der zuständigen Behörde, bevor Sie sich darauf verlassen.
Häufige Fragen
Wer muss sich anmelden: der Beschäftigte, der Arbeitgeber oder der Vermieter?
Die meldepflichtige Person selbst, mit der Bestätigung des Wohnungsgebers. Arbeitgeber organisieren das oft für das ganze Team.
Muss man sich bei einem Aufenthalt in einer Pension anmelden?
Kurze Aufenthalte laufen über den Meldeschein der Pension. Bleibt jemand, der in Deutschland nicht gemeldet ist, länger als drei Monate, muss er sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.


